Kriminalitäts­belastung

Zur Erfassung der Kriminalitätsbelastung der baden-württembergischen Bevölkerung wurden unterschiedliche Fragen aus den Bereichen Viktimisierung, Anzeigeverhalten sowie Tatumstände und Folgen der Tat gestellt. Für die weitere Darstellung wurden die erfassten Delikte zu Deliktskategorien zusammengefasst. Partnerschaftsgewalt und Anruf-/SMS-Betrug (vollendet) werden zum Teil gesondert ausgewiesen, finden sich aber auch in anderen Kategorien wieder.

Alter    Geschlecht    Migrationshintergrund    Wohnortgröße

Viktimisierung

Mit Blick auf die Opferwerdung wurden die Befragten gebeten anzugeben, ob sie jemals (Lebenszeit) bzw. in den letzten 12 Monaten vor der Befragung Opfer verschiedener Delikte wurden. Die Delikte wurden dabei vergleichbar zu anderen Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene, so z. B. „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ des BKA (SKiD, Birkel et al. 2022) sowie der „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen“ des LKA Niedersachsen (Bosold et al. 2024), in allgemein verständlicher Sprache formuliert. So wurde der Raub beispielsweise über die Aussage „Jemand hat mir mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt etwas weggenommen“ abgefragt. Bei der Erfassung der Lebenszeitprävalenz wurden hierbei bereits Deliktskategorien erfasst. Der Diebstahl insgesamt wurde zum Beispiel mit der Aussage „Mir ist etwas gestohlen worden“ erfasst.

Eine Erfassung von Delikten in allgemein verständlicher Sprache kann eine strafrechtliche Definition dieser Delikte nur annähern. Dies muss bei der Einordnung der Befunde, insbesondere beim Vergleich mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, berücksichtigt werden.

Lebenszeit­prävalenz

Rund drei Viertel (73 %) der befragten Menschen in Baden-Württemberg wurden mindestens einmal in ihrem Leben Opfer eines Deliktes aus den abgefragten Bereichen. Etwas mehr als zwei Drittel (68 %) dieser Personen wurden dabei mehrfach Opfer. Am häufigsten wird mit 49,3 % eine Opferschaft im Bereich der Eigentumsdelikte (Diebstahl insgesamt), am seltensten eine Opferschaft eines Raubs (5,1 %) angegeben. Beachtenswert sind die vergleichsweise hohen Opferwerdungen (14,4 %) im Bereich der Körperverletzung. 1,7 % aller Befragten gaben an, durch den (Ex-)Partner/die (Ex-)Partnerin körperlich verletzt worden zu sein. 2,8 % aller Befragten berichteten von einer Körperverletzung aufgrund von Vorurteilen (wegen Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung, politischer oder sexueller Orientierung o. ä.).

Die Befunde zur Lebenszeitprävalenz der Opferwerdung können nicht mit anderen Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024) verglichen werden, da diese nicht erhoben wurden.

12-Monats­prävalenz

In den letzten 12 Monaten vor der Befragung wurden 40 % der befragten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mindestens einmal Opfer eines Deliktes aus den abgefragten Bereichen. Etwas mehr als ein Drittel (38 %) dieser Personen wurde dabei mehrfach Opfer. Am häufigsten wird mit 18,1 % eine Opferschaft im Bereich der Computerbezogenen Kriminalität angegeben. Dies betrifft v. a. den berichteten Missbrauch persönlicher Daten (10 %) sowie den Betrug im Internet (8 %). Im Bereich Diebstahl insgesamt (14,2 %) beruht die Opferschaft v. a. auf Fahrrad- (7 %) und Taschendiebstählen (3 %). Wurden Sachbeschädigungen (13,2 %) berichtet, so war dies zu 11 % die Beschädigung eines KFZ und zu 5 % die Beschädigung sonstigen Eigentums. Mit Blick auf Gewalt- und Sexualdelikte wird am häufigsten eine Bedrohung oder Beleidigung im Internet oder in den Sozialen Medien angegeben (Verbale Gewalt Online; 7,4 %). Auffällig sind zudem die vergleichsweise hohen Werte bei der sexuellen Bedrängung (5 %) im Bereich der Sexualdelikte (sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung: 0,4 %). In Bezug auf das Erleben von Partnerschaftsgewalt (1,4 %) wird am häufigsten von körperlichen Drohungen (1 %) durch den (Ex-)Partner/die (Ex-)Partnerin berichtet (Körperverletzung: 0,7 %; sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung: 0,3 %). Beachtlich ist, dass 3,4 % der befragten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger angeben Opfer eines vollendeten Anruf- oder SMS-Betrugs geworden zu sein, wie z. B. beim Enkeltrick oder Schockanruf.

Die Befunde zur Opferwerdung innerhalb der letzten 12 Monate vor der Befragung passen – sofern Vergleichswerte vorliegen und die Kategorien vergleichbar gebildet wurden – sowohl hinsichtlich der Häufigkeit als auch mit Bezug auf die Unterschiede zwischen den Deliktskategorien, sehr gut zu den Ergebnissen vergleichbarer Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024).

Anzeigeverhalten

Mit Blick auf das Anzeigeverhalten wurden die Befragten gebeten, für jedes der abgefragten Delikte anzugeben, wie oft sie innerhalb der letzten 12 Monate Opfer dieses Deliktes wurden (Inzidenz) und wie viele sie davon angezeigt haben (Anzeigehäufigkeit). Aus Anzeigehäufigkeit und Inzidenz der Opferwerdung wurden pro Person für jedes Delikt Anzeigequoten berechnet. Für die Deliktskategorien wurden mittlere Anzeigequoten gebildet. Für eine ausgewählte innerhalb der letzten 12 Monate erlebte Straftat wurden zusätzlich Gründe für die Anzeige oder Nicht-Anzeige dieser Straftat abgefragt. Diese Vorgehensweise entspricht anderen Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. SKiD, Birkel et al. 2022; „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen“, Bosold et al. 2024).

Anzeigequoten

Am häufigsten werden mit 49 % Delikte im Bereich des Diebstahls insgesamt angegeben. Die Anzeigequoten erstrecken sich dabei von 44 % beim Taschendiebstahl über 74 % beim vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahl bis hin zu 87 % beim KFZ-Diebstahl. Sachbeschädigungen wurden im Vergleich der Deliktskategorien am zweithäufigsten angezeigt (34 %); für die Beschädigung eines KFZ waren dies 36 % und für die Beschädigung sonstigen Eigentums 31 %. Mit Blick auf Gewalt- und Sexualdelikte wird am häufigsten ein Raub angezeigt (34 %). Auffällig ist zudem eine Abnahme der Anzeigequote mit einer Verlagerung der Delikte ins Internet oder in die Sozialen Medien. So wird eine Bedrohung oder Beleidigung im Internet oder den Sozialen Medien (Verbale Gewalt Online) lediglich zu 7 % angezeigt. Darüber hinaus bemerkenswert sind die geringen Anzeigequoten bei den Sexualdelikten (5 %). Diese variieren dabei zwischen 4 % bei sexueller Bedrängung und 12 % bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung. In Bezug auf das Erleben von Partnerschaftsgewalt (10 % Anzeigequote) werden am häufigsten Körperverletzungsdelikte durch den (Ex-)Partner/die (Ex-)Partnerin (16 %) angezeigt (sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung: 10 %). Opfer eines Anruf- oder SMS-Betrugs haben diesen zu 22 % angezeigt, was in der Größenordnung den Quoten beim Betrug entspricht.

Die Befunde zu den Anzeigequoten stimmen – sofern Vergleichswerte vorliegen und die Kategorien vergleichbar gebildet wurden – sowohl in Bezug auf die Häufigkeit als auch auf die Unterschiede zwischen den Deliktskategorien mit den Ergebnissen vergleichbarer Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene überein (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024).

Anzeige- und Nichtanzeige­gründe

Über alle Deliktsgruppen hinweg ist mit einer Zustimmungsquote von 62 % bis 79 % der wichtigste Grund für eine Anzeige die Ansicht, dass „der Täter / die Täterin / die Täter gefasst und bestraft werden sollte(n)“. Lediglich bei der Partnerschaftsgewalt schafft diese es mit 27 % zwar unter die drei meistgenannten Gründe, allerdings mit deutlich geringerer Zustimmung. Am zweithäufigsten wurde mit 10 von 11 Deliktskategorien die Aussage „Ich habe die Straftat angezeigt, weil so etwas nicht noch einmal passieren sollte,“ unter die drei häufigsten Gründe gewählt (53 % bis 77 %). Bei allen weiteren Gründen für eine Anzeige treten deliktsspezifische Unterschiede zutage. So wird z. B. die Aussage „Weil ich Schadensersatz vom Täter / von der Täterin erhalten wollte“ (49 %) lediglich bei der Sachbeschädigung und die Aussage „Weil ich die gestohlene(n) Sache(n) zurückbekommen wollte“ lediglich beim Diebstahl (71 %) unter den drei meistgenannten Gründen ausgewählt. Die Aussage „Ich habe die Straftat angezeigt, weil ich mir von der Polizei Hilfe erhofft habe“ ist lediglich beim Raub (65 %), dem Betrug (nicht im Internet) (61 %), beim vollendeten Anruf-/SMS-Betrug (64 %) sowie – mit deutlich geringeren Zustimmungswerten – bei der Partnerschaftsgewalt (25 %), eine der drei am häufigsten gewählten Aussagen. Die Aussage „Ich habe die Straftat angezeigt, weil ich wollte, dass die Polizei von der Straftat erfährt“, ist beim vollendeten Anruf-/SMS-Betrug (69 %), beim Betrug (nicht im Internet) (61 %), bei der Drohung insgesamt (56 %) sowie bei verbaler Gewalt online (49 %) unter den drei häufigsten Gründen für eine Anzeige genannt worden. Der „Schutz anderer vor dem Täter  / der Täterin / den Tätern“ ist schließlich v. a. bei Sexualdelikten (70 %), bei Computerbezogener Kriminalität (57 %) sowie bei Körperverletzung (45 %) als Grund für eine Anzeige von Bedeutung.

Die Häufigkeiten und die deliktsspezifischen Unterschiede stimmen mit den Ergebnissen ähnlicher Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene überein (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024).

Über alle Deliktsgruppen hinweg überwiegt mit einer Zustimmungsquote von 23 % bis 63 % als wichtigster Grund für eine Nicht-Anzeige die Ansicht, dass „die Polizei den Fall sowieso nicht hätte aufklären können“. Lediglich bei der Partnerschaftsgewalt schafft dieser Grund es nicht unter die drei meistgenannten Aussagen. Am zweithäufigsten wurde in 8 von 11 Deliktskategorien die Aussage „Ich habe die Straftat nicht angezeigt, weil ich die Tat als nicht so schwerwiegend angesehen habe,“ unter die drei meistgenannten Gründe gewählt (26 % bis 51 %). Bei den weiteren Gründen für eine Nicht-Anzeige zeigen sich deliktsspezifische Unterschiede. So schafft es die Aussage „Ich habe die Straftat nicht angezeigt, weil es keine Beweise gab,“ bei der Sachbeschädigung sowie den Gewaltdelikten Raub, Sexualdelikten, Partnerschaftsgewalt und Drohung insgesamt mit Zustimmungswerten von 31 % bis 47 % unter die drei häufigsten Gründe für eine Nicht-Anzeige. Ein „zu hoher bürokratischer Aufwand“ ist v. a. beim Diebstahl insgesamt (28 %), bei Computerbezogener Kriminalität (29 %), beim Betrug (nicht im Internet) (27 %), beim vollendeten Anruf-/SMS-Betrug (24 %) sowie bei verbaler Gewalt online (33 %) von Bedeutung. Die Aussage „Ich habe die Straftat nicht angezeigt, weil ich meine Ruhe haben und das Erlebnis vergessen wollte,“ ist andererseits der Hauptgrund für eine Nicht-Anzeige beim Raub (48 %), bei Partnerschaftsgewalt (36 %) und bei der Körperverletzung (31 %) sowie der zweitwichtigste Grund bei Sexualdelikten (39 %). Bemerkenswert ist schließlich noch, dass bei Partnerschaftsgewalt zu 32 % die Aussage „Ich habe die Straftat nicht angezeigt, weil ich es für meine Privatsache hielt“ gewählt wurde.

Die Häufigkeiten sowie die deliktsspezifischen Unterschiede passen zu den Ergebnissen vergleichbarer Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024).

Tatumstände und Folgen der Tat

Im Rahmen der Tatumstände und der Folgen der Straftat wurden die Befragten gebeten, zu einer ausgewählten Straftat, die sie in den letzten 12 Monaten erlebt hatten, anzugeben, inwiefern sie nach der Tat Unterstützung – sowohl auf privater als auch auf professioneller Ebene – erhalten haben. Zudem sollten die Befragten beschreiben, wie belastend die erlebte Opferwerdung noch heute in Bezug auf körperliche, emotionale/psychische und finanzielle Aspekte für sie ist.

Unterstützung nach Tat

Im Mittel haben die befragten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger, sofern sie Opfererfahrungen innerhalb der letzten 12 Monate gemacht hatten, zu 20 % Unterstützung nach der Tat, sei es auf privater als auch auf professioneller Ebene, erhalten. Das bedeutet., dass dies im Umkehrschluss auf 80 % nicht zutrifft. Die höchste Unterstützungsquote ist dabei mit 35 % bzw. 40 % im Bereich der Sexualdelikte bzw. Körperverletzung zu beobachten. Bei den Sexualdelikten variieren die Unterstützungsquoten von 20 % bei Exhibitionismus bis zu 47 % bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung bzw. 52 % bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung durch den (Ex-)Partner/die (Ex-)Partnerin. Die geringste Unterstützung wird bei der Sachbeschädigung (18 %) erhalten oder gewünscht.

Unterstützung erhalten

Wird Unterstützung erhalten, ist in allen Deliktsbereichen die Familie von zentraler Bedeutung. So ist diese in allen Deliktskategorien mit 32 % bis 52 % unter den drei häufigsten Unterstützern genannt (immer an zweiter Stelle benannt; abgesehen von Betrug (nicht im Internet), hier sogar an Position 1). Bei den weiteren abgefragten Unterstützungsquellen, sowohl auf privater als auch auf professioneller Ebene, zeigen sich deliktsspezifische Unterschiede. Der Freundeskreis spielt v. a. bei Sexual- und Gewaltdelikten eine zentrale unterstützende Rolle (jeweils als häufigste Unterstützungsquelle benannt; Sexualdelikte 70 %; Raub 68 %; Körperverletzung 64 %; verbale Gewalt online 63 %; Partnerschaftsgewalt 56 %; Drohung insgesamt 53 %). Die Polizei als Unterstützerin auf der anderen Seite hat in diesen Bereichen eine untergeordnete Rolle, ist aber bei anderen Delikten von Bedeutung. So wird die Polizei bei Raub (14 %) und Drohung insgesamt (23 %) jeweils nur an dritter Position genannt, bei Partnerschaftsgewalt, verbaler Gewalt online und Sexualdelikten ist sie nicht unter den drei am häufigsten genannten Unterstützungsquellen vertreten. Im Bereich von Betrugs- und Eigentumsdelikten schafft es die Polizei jedoch bei Anruf-/SMS-Betrug (63 %), bei Diebstahl insgesamt (54 %), bei Sachbeschädigung (59 %) sowie computerbezogener Kriminalität (40 %) auf Platz 1 der am häufigsten genannten Unterstützungsquellen. Letztlich wird eine psychologische/ psychotherapeutische Behandlung oder Beratung v. a. bei Sexualdelikten (11 %) und Partnerschaftsgewalt (36 %) als weitere Form der Unterstützung unter den drei meistgenannten Möglichkeiten ausgewählt.

Keine Unterstützung

Wird keine Unterstützung in Anspruch genommen, geschieht dies am häufigsten, weil „dies nicht für notwendig gehalten wurde“ (immer an erster Stelle benannt; abgesehen von Partnerschaftsgewalt, hier an Position 2, 35 %); die Werte variieren zwischen 42 % bei Körperverletzung und 82 % bei verbaler Gewalt online. Ebenso wird in allen Deliktskategorien mit Ausnahme von Partnerschaftsgewalt als weiterer häufiger Grund für ausbleibende Unterstützung angegeben, dass die Befragten „nicht wussten, an wen sie sich hätten wenden sollen“ (14 % für Diebstahl insgesamt bis 31 % bei Raub). Weiterhin zeigen sich deliktsspezifische Unterschiede. Die Ansicht, dass „einem niemand helfen konnte,“ findet sich v. a. im Bereich von Betrugs- und Eigentumsdelikten: Sachbeschädigung 15 %, Diebstahl insgesamt 14 %, Anruf-/SMS-Betrug 12 %, Betrug (nicht im Internet) 13 %, computerbezogene Kriminalität 10 %. Bei Sexual- und Gewaltdelikten auf der anderen Seite ist ein wichtiger Grund für keine erhaltene Unterstützung, „Weil die Person nicht darüber sprechen wollte“: Partnerschaftsgewalt (Position 1) 37 %, Sexualdelikte 18 %, Drohung insgesamt 13 %, verbale Gewalt online 5 %. Darüber hinaus finden sich in dieser Deliktsgruppe, „Weil ich keine passende Hilfe gefunden habe“ (Körperverletzung 16 %), „Weil ich abgewiesen wurde (Raub 21 %) und „Weil ich mich nicht getraut habe, darüber zu sprechen (Partnerschaftsgewalt 35 %) als weitere Gründe für keine erhaltene Unterstützung. Für Partnerschaftsgewalt zeichnet sich somit beispielsweise insgesamt ein Bild von Rückzug als Grund für keine Inanspruchnahme von Unterstützung.

Belastung durch die Tat

Im Durchschnitt bewegen sich die Belastungswerte für die erlebte Opferwerdung, gemessen auf einer Skala von 0 (gar nicht belastend) bis 10 (sehr belastend), bei 2.3 für die emotionale / psychische Belastung, 1.2 für die finanzielle Belastung sowie 1.1 für die körperliche Belastung auf einem niedrigen Niveau. Betrachtet man die verschiedenen Belastungsbereiche nach Deliktskategorien, werden deutliche Niveauunterschiede zwischen den Delikten sowie zwischen den drei abgefragten Bereichen sichtbar. Anhaltende Belastungen variieren in ihrer Intensität je nach Deliktsbereich. Die andauernde emotionale und psychische Belastung der Opfer ist bei Gewaltdelikten in der Regel stärker ausgeprägt als bei Eigentums- und Vermögensdelikten. So wird die höchste andauernde emotionale / psychische Belastung – die höchsten Belastungswerte überhaupt – für Partnerschaftsgewalt (6.5) und Raub (5.8) berichtet. Opfer von Diebstahl insgesamt haben hier einen Durchschnitt von 3.08; für Sachbeschädigung, als geringstem Wert, liegt dieser bei 2.9. Insgesamt dominieren bei Sexual- und Gewaltdelikten (Verbale Gewalt online, Drohung gesamt, Körperverletzung, Raub, Partnerschaftsgewalt, Sexualdelikte) die anhaltenden emotionalen / psychischen Belastungen über die körperlichen Belastungen und liegen deutlich über den finanziellen Belastungen. Bei Betrugs- und Eigentumsdelikten (computerbezogene Kriminalität, Anruf-/SMS-Betrug, Betrug (nicht im Internet), Diebstahl insgesamt) gewinnen finanzielle Belastungen aus nachvollziehbaren Gründen an Bedeutung und liegen vor den körperlichen Belastungen an zweiter Stelle. Lediglich bei Sachbeschädigung sind die finanziellen Belastungen am größten und liegen hier mit einem Durchschnitt von 3.3 auch am höchsten.

Die Ergebnisse zur Belastung stimmen – vorausgesetzt, die Kategorien wurden entsprechend vergleichbar gebildet – mit den Ergebnissen ähnlicher Dunkelfeldstudien auf Bundes- oder Länderebene überein (z. B. Birkel et al. 2022, Bosold et al. 2024).

Angeführte Literatur

Birkel, C., Church, D., Erdmann, A., Hager, A. & Leitgöb-Guzy, N. (2022). Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020: Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder.

Bosold, V., Gluba, A., Fleischer, S., Rollheiser, M. (2024). Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen 2023 – Bericht zu Kernbefunden der Studie. Hannover: Landeskriminalamt Niedersachsen.